Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preisgestaltung:                                      

 

Die im Kaufvertrag genannten Preise beinhalten noch nicht die Umsatzsteuer. Diese ist zusätzlich zu entrichten. Außer es ist ausdrücklich incl. Umsatzsteuer gekennzeichnet. Falls sich der Listenpreis des Händlers für die Kaufsachen bis zur Lieferung ändert, gilt der Listenpreis bei Lieferung, wenn die Lieferung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, an den Händler Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Händler vorbehalten.

 

Beschreibungen:

 

Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc. bleiben dem Händler vorbehalten.

 

Eigentumsrechte:

 

Der Händler behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Kaufsachen vor. Bis dahin darf der Käufer die Kaufsachen weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonst wie Dritten zugänglich machen. Bei einer Pfändung der Kaufsache von dritter Seite hat der Käufer den Händler sofort zu verständigen und ihm alle Kosten einer etwaigen Intervention zu ersetzen.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Händler das Recht seine Ware mit Lizenzcodes bzw. Ablaufdaten zu schützen, diese können auch den Betrieb des Systems beeinflussen bzw. verhindern. Mit vollständiger Bezahlung werden alle Sperren dieser Art aufgehoben.

 

Der Käufer haftet ab Übernahme der Ware für deren Zustand, Untergang oder Abhanden kommen.

 

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dem Händler steht jedoch das Recht zu über die Kaufsachen für welche das Eigentumsrechts geltend gemacht würde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. Bei vollständiger Zahlung aller Forderungen des Händlers wird dieser dem Käufer unter Beachtung einer angemessenen neuen Lieferfrist gleichartige Kaufsachen liefern.

 

Vorbereitung des Aufstellungsraumes:

 

Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der Kaufsachen auf seine Kosten nach den dem Käufer bekannt gegebenen Richtlinien des Händlers für den Betrieb der Kaufsachen geeignete Räume mit den notwendigen technischen Einrichtungen die auch von ihm in Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.

 

Entsprechende Datensicherungsmaßnahmen bzw. Geräte und Zubehör sind vom Kunden zu stellen, gerne unterbreitet der Händler Ihnen ein entsprechendes Angebot.

 

Lieferung und Übergabe:

 

Den Versand der Kaufsachen nimmt der Händler an den vom Käufer bestimmten Ort vor. Die Frachtkosten ab Auslieferungsstelle des Händlers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsachen die Auslieferungsstelle des Händlers verlassen. Eine evtl. Transportversicherung ist Sache des Käufers.

 

Die Lieferung erfolgt zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Liefertermin. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Liefertermins ist, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt.

 

Liefert der Händler nicht bis zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Liefertermin, kann der Käufer nach Ablauf von sechs Wochen dem Händler eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktrete. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer im Falle verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung nicht zu, es sei denn der Händler hat für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzliche zwingend zu haften. Die Haftung ist soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6 % des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer der Kaufsache, mit deren Lieferung sich der Händler im Verzug befand begrenzt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei staatlichen Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Hersteller oder Unterlieferanten des Händlers eintreten.

 

Der Händler wird die Kaufsachen im Aufstellungsraum beim Käufer installieren und in betriebsbereitem Zustand versetzen.

 

Die Übergabe an den Käufer gilt nach Installation der Kaufsachen, der Durchführung eines Routine-Prüfprogramms des Händlers und der Ausfertigung eines Übergabescheins durch den Händler oder seines Beauftragten als erfolgt. Der Übergabeschein enthält Angaben über alle installierten Einheiten der Kaufsachen und das Übergabedatum.

 

Gewährleistung:

 

Der Händler übernimmt bei neu hergestellten Kaufsachen die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat, spätestens innerhalb von zwölf Monaten ab de Tage der Übergabe gem. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Händlers auf eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum des Händlers. Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile wird innerhalb angemessener Frist vorgenommen. Der Anspruch auf Wandelung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

Bei gebrauchten Kaufsachen wird keine Gewährleistung übernommen, außer es ist ausdrücklich anders angegeben.

 

 

 

 

Der Käufer kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur während der beim Händler üblichen Geschäftszeiten und am Geschäftssitz des Händlers verlangen. Sollten die Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Käufers außerhalb der beim Händler üblichen Geschäftszeiten oder am Aufstellungsort durchgeführt werden, sind dafür vom Käufer die Mehrkosten zu den beim Händler jeweils geltenden Preisen zu entrichten.

 

Nachbesserungsort ist der Sitz des Händlers.

 

Wünscht der Käufer Sonderleistungen, die über den Rahmen der Gewährleistungsarbeiten hinausgehen, werden dafür die jeweils beim Händler geltenden Preise in Rechnung gestellt.

 

Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als vom Händler beauftragten Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeiten durch den Käufer oder sein Personal, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Verstößen des Käufers gegen die Vorschriften des Händlers zur Vorbereitung des Aufstellungsorts oder sonst ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind.

 

Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen den Händler nicht zu. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufsachen selbst entstanden sind, wie der Verlust aufgezeichneter Daten. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer derjenigen Kaufsache, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.

 

Haftung:

 

Der Händler haftet nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufvertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er haftet nicht für Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Kaufvertrages, aus positiver Vertragsverletzung sowie gegen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, es sei denn, dass der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Hierbei ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer derjenigen Kaufsachen, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.

 

Insbesondere haftet der Händler nicht bei Verstößen gegen das Steuer- oder Aufbewahrungsrecht. Der Kunde hat selbst für die Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften zu sorgen.

 

Ausbildung des Käuferpersonals:

 

Der Händler bietet dem Käufer die Ausbildung geeigneter Mitarbeiter hinsichtlich der Bedienung und/oder Programmierung der Kaufsachen zu den bei ihm jeweils geltenden Bedingungen und Preisen an.

 

Zubehör und Datenträger:

 

Sämtliches Zubehör und alle Datenträger für die Kaufsachen befinden sich im Verkaufsprogramm des Händlers. Auf Wunsch wird der Händler dem Käufer derartiges Zubehör und Datenträger zu den jeweils bei ihm gültigen Preisen und Bedingungen verkaufen.

 

Datenschutz:

 

Der Händler ist verpflichtet, Daten und Informationen des Käufers, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zuhalten. Der Händler erklärt, dass alle seine Mitarbeiter, die bei der Datenverarbeitung beschäftigt sind nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

 

Teilnichtigkeiten:

 

Sollten Teile des Kaufvertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtlich unwirksam werden, gelten die restlichen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtlich unwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit wie möglich erreicht wird.

 

Schriftform:

 

Der Kaufvertrag beinhaltet alle Abmachungen zwischen den Vertragspartner. Alle nicht in den Kaufvertrag aufgenommenen Abmachungen sind für und gegen den Käufer und Händler unwirksam. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand:

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Händlers.

 

Gerichtsstand ist nach Wahl des Händlers das Amtsgericht oder Landgericht an seinem Geschäftssitz, wobei für die Wahl des Amtsgerichtes die Höhe des Objektes bedeutungslos bleibt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für die Fälle, in denen kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

 

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